EEG 2027: Was der Entwurf für die Einspeisevergütung bedeutet
Recht · · Leonardo Rupprecht
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt einen Gesetzentwurf, kein geltendes Recht. Stand: 18. Oktober 2026. Im parlamentarischen Verfahren kann sich noch vieles ändern. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber oder eine Rechtsberatung.
Für neue Photovoltaik-Anlagen steht ein Systemwechsel an. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt, das ab 2027 gelten soll. Kern für Hausdächer: Die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre soll für Neuanlagen weitgehend entfallen.
Wo das Verfahren steht
- Die Bundesregierung hat den Entwurf am 29. Juli 2026 im Kabinett beschlossen und als Drucksache 21/7867 in den Bundestag eingebracht.
- Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026, der Entwurf wurde an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen (Deutscher Bundestag).
- Am 5. Oktober 2026 fand die öffentliche Anhörung im Ausschuss statt.
- Die zweite und dritte Lesung standen am 18. Oktober 2026 noch aus. Laut Bundestag soll das Gesetz 2027 in Kraft treten. Neben dem Bundestag muss auch die EU-Kommission zustimmen.
Bis dahin gilt das EEG 2023. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass es für neu in Betrieb genommene Anlagen bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar ist und eine Nachfolgeregelung in der parlamentarischen Beratung ist.
Was der Entwurf für neue Dachanlagen vorsieht
Laut Deutschem Bundestag sind die zentralen Punkte:
- Keine feste Einspeisevergütung mehr für Neuanlagen, stattdessen eine verpflichtende Direktvermarktung.
- Übergang für kleine Anlagen: Für PV-Anlagen unter 25 kW sind feste Vergütungen noch bis Ende 2028 vorgesehen. Sie sollen aber nur noch drei statt 20 Jahre laufen, der Satz soll auf 5,2 Cent pro kWh sinken, nach zuletzt rund acht Cent.
- Differenzverträge ab 100 kW: Größere Anlagen sollen abgesichert werden, Mehrerlöse in Hochpreisphasen aber teilweise abführen.
- Netzanschluss nach Planungsreife: Bei knappen Kapazitäten sollen Netzbetreiber Anschlussvorhaben unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren dürfen.
Die Stiftung Umweltenergierecht beschreibt in ihrer Stellungnahme zur Anhörung weitere Details des Regierungsentwurfs:
- ein zweistufiges Übergangsregime für Anlagen unter 25 kW: zunächst eine auf drei Jahre befristete Übergangszahlung, danach ein auf vier Jahre befristeter Bonus für die sonstige Direktvermarktung,
- die Möglichkeit, dass die Bundesnetzagentur die Übergangszahlungen bis Ende 2032 verlängert, falls sich keine Direktvermarktung für Kleinanlagen etabliert,
- eine dauerhafte Begrenzung der Einspeisung von PV-Dachanlagen unter 100 kW auf 50 Prozent der installierten Leistung, unabhängig vom Smart Meter,
- die Ausweitung des Smart-Meter- und Steuerungsrollouts auf Anlagen ab 2 kW.
Was für bestehende Anlagen gilt
Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, soll nach dem Entwurf grundsätzlich das bisherige Recht weitergelten. So beschreibt es die Stiftung Umweltenergierecht zu § 100 des Entwurfs, damals noch auf Basis des Referentenentwurfs. Auch die Verbraucherzentrale schreibt: Geht eine Anlage noch 2026 in Betrieb, gelten die aktuellen Regeln mit fester Vergütung über 20 Jahre.
Die Anschlussvergütung für ausgeförderte Anlagen nach 20 Jahren, die nach geltendem Recht bis Ende 2032 läuft, war laut Stiftung Umweltenergierecht auch im Referentenentwurf weiter vorgesehen. Mehr dazu auf der Seite Ü20-Anlagen.
Der Stichtag 31. Dezember 2026
Aus dem Entwurf folgt ein klarer Anreiz, eine geplante Anlage noch 2026 in Betrieb zu nehmen. Das ist nachvollziehbar, aber mit Vorsicht zu behandeln:
- Zeitplan: Bis Jahresende bleiben wenige Wochen. Montage, Zählerwechsel und Netzbetreiber-Termine lassen sich nicht beliebig beschleunigen. Eine Inbetriebnahme bis zu einem Stichtag lässt sich erst zusagen, wenn diese Termine feststehen. Vorher sagen wir sie nicht zu.
- Was als Inbetriebnahme zählt: Das richtet sich nach dem EEG. Lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb erklären, welche Schritte bis zum Stichtag abgeschlossen sein müssen.
- Förderung: Die proKlima-Förderung 2026 nimmt Anträge nur bis 31. Oktober 2026 an, vor der Beauftragung. Wer jetzt beauftragt, ohne vorher beantragt zu haben, verliert diesen Zuschuss.
- Qualität: Eine überhastet geplante Anlage, die nicht zu Dach und Verbrauch passt, wiegt die Vergütung nicht auf.
Was das für die Planung bedeutet
Kommt der Entwurf so, ändert sich die Rechnung für neue Anlagen: Eingespeister Strom bringt weniger oder nur Marktpreise, selbst genutzter Strom wird noch wichtiger. Daraus folgen einige Planungsgrundsätze:
- Eigenverbrauch zuerst: Speicher, Wärmepumpe, E-Auto und Energiemanagement erhöhen den Anteil, den Sie selbst nutzen. Siehe Eigenverbrauch optimieren.
- Anlagengröße prüfen: Ob eine Vollbelegung des Daches noch wirtschaftlich ist, hängt stärker vom Verbrauch ab. In Niedersachsen gilt bei Neubau und grundlegender Dachsanierung aber die PV-Pflicht, siehe PV-Pflicht in Niedersachsen.
- Smart Meter einplanen: Messtechnik und Steuerbarkeit werden zur Grundvoraussetzung. Mehr auf der Seite Energiemanagement und dynamischer Stromtarif.
Kritik am Entwurf
Der Bundesrat hat laut Deutschem Bundestag tiefgreifende Nachbesserungen verlangt. Er spricht sich unter anderem gegen die Abschaffung der Einspeisevergütung für Dachanlagen aus und kritisiert, dass für die Direktvermarktung kleiner Anlagen noch die technischen und marktlichen Voraussetzungen fehlten, etwa flächendeckende Smart Meter. Die Bundesregierung hat die Vorschläge der Länder in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. In der Anhörung wurde laut Bundestag zudem vor einer Förderlücke gewarnt, weil die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 am 31. Dezember 2026 ausläuft.
Region Hannover: was Sie jetzt tun können
- Prüfen Sie, ob Ihr Haus im proKlima-Gebiet liegt und ob ein Antrag bis 31. Oktober 2026 realistisch ist. Alle Programme: Solarförderung in der Region Hannover.
- Holen Sie ein vollständiges Angebot ein und lassen Sie sich den realistischen Inbetriebnahme-Termin nennen. Ein zweiter Blick ist im Angebots-Check möglich.
- Wenn 2026 nicht mehr klappt: Planen Sie die Anlage auf Eigenverbrauch. Eine gute Anlage bleibt auch ohne feste Vergütung sinnvoll, wenn sie zum Verbrauch passt.
Rupprecht Solar plant, berät und koordiniert. Installation, Abnahme und Netzanmeldung übernehmen in die Handwerksrolle eingetragene Partner-Meisterbetriebe. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag entschieden hat.
Stand: 18.10.2026. Quellen: Deutscher Bundestag: 1. Lesung EEG-Novelle, Deutscher Bundestag: hib 701/2026, Deutscher Bundestag: Anhörung, Stiftung Umweltenergierecht: Stellungnahme zur Anhörung, Stiftung Umweltenergierecht: Einspeisevergütung nach EEG 2027-E, Bundesnetzagentur: Fördersätze, Verbraucherzentrale.