Rupprecht SolarPhotovoltaik · Region Hannover

Ihre PV-Anlage nach 20 Jahren EEG

Viele Anlagen aus den 2000er-Jahren erreichen das Ende ihrer festen Vergütung. Das heißt nicht, dass sie abgeschaltet werden müssen. Welche Wege es gibt und was Sie vorher prüfen sollten, lesen Sie hier.

Stand: · Leonardo Rupprecht

Wann die Vergütung endet

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Einspeisevergütung für 20 Jahre gezahlt. Bei Anlagen mit gesetzlich festgelegtem Vergütungssatz verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG 2023). Für ältere Anlagen gilt die EEG-Fassung, unter der sie in Betrieb gingen. Das genaue Enddatum Ihrer Anlage steht in den Unterlagen Ihres Netzbetreibers, in der Stadt Hannover ist das enercity Netz.

Das Gesetz spricht danach von ausgeförderten Anlagen. Gemeint sind laut § 3 Nr. 3a EEG Anlagen bis 100 kW, die vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb gingen und deren ursprünglicher Vergütungsanspruch beendet ist. Wichtig: Auch ausgeförderte Anlagen bleiben Anlagen im Sinne des EEG, mit Rechten und Pflichten, so die Bundesnetzagentur.

Ihre Optionen

1. Weiter einspeisen mit Anschlussvergütung

Wenn Sie nichts anderes festlegen, wird eine ausgeförderte Anlage nach § 21c EEG automatisch der Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen zugeordnet. Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab. Die Vergütung ist aber deutlich niedriger als bisher:

  • Grundlage ist der Jahresmarktwert für Solarstrom, höchstens 10 Cent pro kWh (§ 23b EEG).
  • Davon werden die Vermarktungskosten abgezogen, die die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen. Mit intelligentem Messsystem halbiert sich dieser Abzug (§ 53 Abs. 4 EEG).
  • Diese Anschlussvergütung wird nach § 25 Abs. 2 EEG längstens bis zum 31. Dezember 2032 gezahlt.

Diese Option ist die einfachste, weil sich technisch nichts ändert. Wirtschaftlich lohnt sie sich vor allem, solange die Anlage ohne größere Reparaturen läuft.

2. Direktvermarktung

Sie können den Strom statt an den Netzbetreiber an einen Direktvermarkter verkaufen. Für kleine Anlagen ist der Aufwand für Messung und Vermarktung im Verhältnis zur Strommenge oft hoch. Ein Wechsel der Veräußerungsform muss dem Netzbetreiber vor Beginn des vorangehenden Kalendermonats mitgeteilt werden. Vergleichen Sie Angebote mit der Anschlussvergütung, bevor Sie wechseln.

3. Umbau auf Eigenverbrauch

Viele alte Anlagen speisen den gesamten Strom ein. Wird die Anlage so umgeklemmt, dass der Strom zuerst im Haus genutzt und nur der Überschuss eingespeist wird, ersetzt jede selbst verbrauchte Kilowattstunde teuren Netzstrom. Bei einem Netzstrompreis von etwa 30 Cent laut Verbraucherzentrale ist der Unterschied zur Anschlussvergütung erheblich.

Dafür sind meist Änderungen am Zählerschrank und an der Messung nötig. Ob das bei Ihrer Anlage sinnvoll geht, hängt von Wechselrichter, Leitungsführung und Zählerplatz ab. Diese Arbeiten übernimmt ein in die Handwerksrolle eingetragener Elektro-Meisterbetrieb, die Änderung wird dem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet.

4. Speicher ergänzen

Nach dem Umbau auf Eigenverbrauch kann ein Speicher den Anteil weiter erhöhen. Weil die Anschlussvergütung niedrig ist, ist der Abstand zwischen Strompreis und Vergütung hier besonders groß. Bei alten Anlagen mit kleiner Leistung sollte der Speicher aber zur Erzeugung passen. Mehr auf der Seite Stromspeicher nachrüsten.

5. Erneuern oder erweitern

Nach 20 Jahren sind Wechselrichter oft schon einmal getauscht, Module haben an Leistung verloren. Moderne Module bringen auf derselben Fläche meist deutlich mehr Leistung. Wer Module erneuert oder zusätzliche Module installiert, sollte vorher klären, ob dadurch eine neue Anlage im Sinne des EEG entsteht und welche Regeln dann gelten. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, berät der Bundestag derzeit einen Entwurf, der die feste Einspeisevergütung weitgehend abschaffen würde, siehe Ratgeber EEG 2027.

In Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze fördert proKlima auch die Erweiterung bestehender Anlagen, wenn mindestens 2 kWp neu dazukommen. Die bestehende Anlage muss laut proKlima-Richtlinie 2026 im Rahmen ihrer Lebensdauer weiter betrieben werden. Anträge für 2026 sind nur bis 31. Oktober 2026 und vor der Beauftragung möglich.

6. Stilllegen

Wenn Module, Wechselrichter oder Dach am Ende sind, kann auch der Rückbau die richtige Entscheidung sein, etwa vor einer Dachsanierung. Dann ist die Frage, ob gleich eine neue Anlage geplant wird. Bei einer grundlegenden Dachsanierung kann in Niedersachsen die PV-Pflicht greifen, siehe Ratgeber PV-Pflicht in Niedersachsen.

Prüfschritte vor der Entscheidung

  1. Unterlagen sammeln: Inbetriebnahmedatum, installierte Leistung, letzte Abrechnung des Netzbetreibers, Eintrag im Marktstammdatenregister.
  2. Zustand prüfen lassen: Module, Verkabelung, Wechselrichter, Befestigung und Dach. Sichtbare Schäden, Hotspots oder ein schwächelnder Wechselrichter verändern die Rechnung.
  3. Messkonzept klären: Speist die Anlage voll ein oder schon mit Überschuss? Welcher Zähler ist verbaut?
  4. Verbrauch betrachten: Wie viel Strom nutzen Sie tagsüber? Kommen Wärmepumpe oder E-Auto dazu?
  5. Varianten rechnen: Anschlussvergütung, Eigenverbrauch mit oder ohne Speicher, Erneuerung. Mit realistischen Annahmen, nicht mit Prospektwerten.
  6. Änderungen melden: Jede technische oder rechtliche Änderung an der Anlage melden Sie dem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, so etwa enercity Netz.

Rupprecht Solar plant, berät und koordiniert diese Schritte mit Ihnen. Installation, Umbau, Abnahme und Netzanmeldung übernehmen in die Handwerksrolle eingetragene Partner-Meisterbetriebe.

Häufige Fragen

Muss ich meine Anlage nach 20 Jahren abschalten?

Nein. Ohne andere Festlegung wird sie automatisch der Anschlussvergütung für ausgeförderte Anlagen zugeordnet und kann weiter einspeisen, sofern sie bis 100 kW groß ist und vor 2021 in Betrieb ging.

Wie hoch ist die Anschlussvergütung?

Sie richtet sich nach dem Jahresmarktwert für Solarstrom, höchstens 10 Cent pro kWh, abzüglich der Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber. Der Wert schwankt von Jahr zu Jahr. Ihr Netzbetreiber rechnet ihn ab.

Lohnt sich der Umbau auf Eigenverbrauch?

Häufig ja, weil eine selbst genutzte Kilowattstunde Netzstrom ersetzt, der ein Vielfaches der Anschlussvergütung kostet. Die Umbaukosten am Zählerschrank und das Alter der Technik müssen aber in die Rechnung. Das prüfen wir für Ihre Anlage.

Bis wann gibt es die Anschlussvergütung?

Nach geltendem EEG längstens bis zum 31. Dezember 2032. Auch der Referentenentwurf zum EEG 2027 sah diese Frist laut Stiftung Umweltenergierecht weiter vor. Beschlossen ist das neue Gesetz noch nicht, Stand 18. Oktober 2026.

Stand: 18.10.2026. Quellen: § 25 EEG, § 23b EEG, § 21c EEG, § 53 EEG, Bundesnetzagentur: FAQ Solaranlagen, proKlima Richtlinie 2026, enercity Netz: Bestandsanlagen.

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