Stand: · Leonardo Rupprecht
Das Wichtigste vorab
- Antrag vor Auftrag: Bei proKlima, bei der Dach-Solar-Richtlinie der Region Hannover, beim Programm der Stadt Hannover für große Dächer und bei der städtischen Förderung in Hemmingen muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben. Wer zuerst bestellt, verliert in der Regel den Zuschuss.
- proKlima 2026 läuft am 31. Oktober 2026 aus. Anträge für das laufende Jahr sind laut proKlima bis zum 31. Oktober möglich, das Förderprogramm 2026 gilt längstens bis zu diesem Tag. Ob und zu welchen Konditionen es 2027 weitergeht, war am 18. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht.
- Die Region fördert Photovoltaik nur zusammen mit einer Dachdämmung. Eine reine PV-Anlage ohne Dämmung fällt nicht unter die Dach-Solar-Richtlinie.
- Die Einspeisevergütung nach EEG 2023 gilt für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Für die Zeit danach berät der Bundestag einen Entwurf, der die feste Vergütung für neue Anlagen weitgehend abschaffen würde. Details dazu im Ratgeber EEG 2027.
Alle Beträge unten stammen aus den verlinkten Richtlinien. Förderprogramme ändern sich, und Budgets können ausgeschöpft sein. Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag immer die aktuelle Fassung beim Fördergeber.
proKlima – der enercity-Fonds
Fördergebiet und Fristen
proKlima fördert laut seinen Allgemeinen Förderbestimmungen ausschließlich Maßnahmen in den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Garbsen, Isernhagen und die übrigen Kommunen der Region gehören nicht dazu.
Die wichtigsten Regeln aus den Förderbestimmungen:
- Der Antrag ist grundsätzlich vor der Beauftragung zu stellen. Für die Solarstrom-Bausteine ist mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens beizufügen.
- Für das laufende Kalenderjahr können Anträge bis zum 31. Oktober gestellt werden. Die Umsetzung soll innerhalb eines Jahres nach Bewilligung nachgewiesen werden.
- Eigenleistung ist ausgeschlossen. Alle Arbeiten müssen Fachbetriebe ausführen.
- Ein Rechtsanspruch besteht nicht, bewilligt wird im Rahmen der verfügbaren Mittel. Den Stand der Budgets zeigt das Fördermittel-Barometer.
DachVollToll
Der Baustein DachVollToll fördert die Vollbelegung des Daches bei bestehenden Wohngebäuden. Als bestehend gilt laut proKlima ein Gebäude, das vor mindestens fünf Jahren fertiggestellt wurde.
- Förderung: 100 Euro je kWp, höchstens 2.000 Euro je Wohngebäude, Mindestgröße 2 kWp.
- Belegt werden müssen alle geeigneten Dachflächen, die einen spezifischen Ertrag von mindestens 650 kWh pro kWp und Jahr erreichen. Welche Mindestleistung proKlima erwartet, zeigt der DachVollToll-Rechner auf Basis des Solarkatasters der Region Hannover.
- Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist förderfähig, wenn mindestens 2 kWp neu dazukommen.
- Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen. Die Module brauchen die Prüfzertifikate IEC 61215 und IEC 61730.
Bonus SolarEnergieManagement
Wer zusätzlich ein marktorientiert betriebenes Energiemanagementsystem einbaut, kann einen Bonus von 500 Euro beantragen. Voraussetzungen laut proKlima-Richtlinie 2026: eine neue, über einen weiteren proKlima-Solarstrom-Baustein geförderte PV-Anlage, ein Batteriespeicher, ein intelligentes Messsystem, eine FNN-Steuerbox und ein dynamischer Stromtarif. Was diese Bausteine leisten, erklärt die Seite Energiemanagement und dynamischer Stromtarif.
Bonus SolarMieterStrom
Für Gebäude mit 3 bis 20 Nutzeinheiten gibt es 1.000 Euro, wenn zusammen mit einer neuen, geförderten PV-Anlage ein Mieterstrommodell nach EEG oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG umgesetzt wird. Modelle mit Pauschalmieten und reine Allgemeinstrom-Lösungen sind ausgeschlossen. Dem Antrag ist das Messkonzept beizufügen. Mehr dazu auf der Seite Photovoltaik im Mehrfamilienhaus.
Fassade und Gründach
- SolarStromFassade: 300 Euro je kWp für fassadenintegrierte Module (höchstens 9.000 Euro) oder 100 Euro je kWp für Standardmodule vor der Fassade (höchstens 3.000 Euro), jeweils ab 2 kWp.
- SolarGrünDach: 200 Euro je kWp, höchstens 6.000 Euro, wenn PV-Anlage und Gründach gemeinsam neu errichtet werden und die Begrünung als Ballast der Aufständerung dient. Anlagen auf einem bereits bestehenden Gründach sind ausgeschlossen.
PV-Lotse für Mehrfamilienhäuser
Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude übernimmt proKlima 75 Prozent der Kosten einer Beratung durch einen gelisteten PV-Lotsen, höchstens 1.500 Euro je Gebäude. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es diesen Baustein nicht.
Region Hannover: Dach-Solar-Richtlinie
Die Dach-Solar-Richtlinie gilt in der gesamten Region Hannover, also auch in Garbsen, Isernhagen oder Wunstorf. Gefördert wird eine PV-Anlage nur, wenn gleichzeitig das Dach gedämmt wird. Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude im Eigentum der Antragstellenden sein.
So rechnet die Region laut Richtlinie:
- PV-Anlage: 150 Euro je Quadratmeter Modulfläche, die über das gesetzliche Mindestmaß der niedersächsischen PV-Pflicht hinausgeht, höchstens 90 Prozent der Kosten ohne Speicher. Zur Ermittlung zieht die Region pauschal 35 Prozent der sanierten Dachfläche ab (bei Flachdächern 50 Prozent). Von der verbleibenden Fläche gelten 50 Prozent als Pflicht, nur was darüber hinaus belegt wird, ist förderfähig.
- Dämmung: 50 Euro je Quadratmeter, höchstens 80 Prozent der PV-Förderung. Bei Wohngebäuden darf der U-Wert nach der Dämmung höchstens 0,14 W/(m²K) betragen.
- Elektrik: Eine nötige Ertüchtigung von Elektrik oder Hausanschluss wird bei Wohngebäuden mit bis zu 1.000 Euro gefördert, bei Nichtwohngebäuden mit bis zu 5.000 Euro.
- Grenzen: höchstens 50.000 Euro je Wohngebäude und 200.000 Euro je Nichtwohngebäude. Liegt die errechnete Förderung unter 4.000 Euro, ist sie ausgeschlossen. Batteriespeicher sind nicht förderfähig.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, Anträge sind bis zum 30. September 2030 möglich. Mit der Einreichung gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn als gewährt, allerdings auf eigenes Risiko. Ob Ihr Vorhaben grundsätzlich passt, zeigt der PV-Förderrechner der Region. Wie PV-Pflicht und Dachsanierung zusammenhängen, steht im Ratgeber PV-Pflicht in Niedersachsen.
Stadt Hannover: Photovoltaik auf großen Dächern
Die Landeshauptstadt fördert große PV-Anlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Laut Förderrichtlinie (Stand Juli 2026):
- Mindestleistung 75 kWp.
- Konventionelle Module: 100 Euro je kWp, höchstens 40.000 Euro je Hausanschrift.
- Leichtbau-Module, wenn sie wegen der Statik nötig sind: 400 Euro je kWp, höchstens 80.000 Euro.
- In beiden Fällen höchstens 70 Prozent der Gesamtkosten.
- Förderzeitraum 2026 und 2027, solange Mittel vorhanden sind. Der Antrag läuft online über die Prüfstelle BEKS und muss vor der Beauftragung gestellt werden.
Für private Wohnhäuser ist dieses Programm nicht gedacht. Für Gewerbedächer lesen Sie auch unsere Seite Gewerbe und Kommunen.
Kommunale Programme
Einzelne Kommunen haben eigene Töpfe. Zwei Beispiele, die wir an der Originalquelle geprüft haben:
- Hemmingen: Die städtische Förderrichtlinie nennt 200 Euro für Photovoltaikanlagen, 50 Euro für Balkonkraftwerke und 100 Euro für eine Wallbox. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Details auf der Seite Photovoltaik in Hemmingen.
- Garbsen: Die Stadt hat ein Programm für Batteriespeicher aufgelegt. Laut Stadt ist der Teil für Balkonanlagen abgeschlossen, für neue Dach-Anlagen mit Speicher übersteigt die Nachfrage die Plätze deutlich. Mehr auf der Seite Photovoltaik in Garbsen.
Einen Überblick über weitere Angebote je Kommune bietet der Fördermittelkompass der Klimaschutzagentur Region Hannover.
Bundesweit: Vergütung, Steuern, Kredit
Einspeisevergütung
Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, veröffentlicht die Bundesnetzagentur diese Sätze:
| Anlagenteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Bei einer 15-kWp-Anlage wird der Strom anteilig vergütet: zwei Drittel mit dem Satz bis 10 kWp, ein Drittel mit dem Satz bis 40 kWp. Für neue Anlagen gilt außerdem: In Zeiten negativer Börsenstrompreise gibt es keine Vergütung, diese Zeiten werden an den Vergütungszeitraum angehängt (§ 51 und § 51a EEG). Bei Anlagen unter 100 kW greift diese Regel erst ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems.
Null Prozent Umsatzsteuer
Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern auf oder nahe Wohngebäuden sind nach § 12 Abs. 3 UStG mit 0 Prozent Umsatzsteuer belegt. Bei Anlagen bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Einkommensteuer
Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp pro Person, sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung, mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik und Steuern.
KfW-Kredit 270
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) ist ein Kredit, kein Zuschuss, und wird über die Hausbank beantragt. Für kleine private Anlagen ist er laut Finanztip oft schwer zu bekommen. Vergleichen Sie die Konditionen mit einem normalen Ratenkredit.
Wallbox: keine Zuschüsse, aber Netzentgelt-Rabatt
Ein bundesweites Zuschussprogramm für private Wallboxen gibt es nach unserem Kenntnisstand derzeit nicht, und proKlima hat 2026 keinen Wallbox-Baustein. Unter den Umlandkommunen, die wir geprüft haben, fördert Hemmingen eine Wallbox mit 100 Euro. Wer eine Wallbox über 4,2 kW anschließt, nimmt aber an der Steuerung nach § 14a EnWG teil und erhält dafür ein reduziertes Netzentgelt. Die drei Module erklärt die Seite Wallbox mit Photovoltaik.
Welche Programme gelten in welcher Gemeinde?
| Gemeinde | proKlima | Region Dach-Solar | Kommunales Programm |
|---|---|---|---|
| Hannover | ja | ja | PV auf großen Dächern (nur Nichtwohngebäude ab 75 kWp) |
| Hemmingen | ja | ja | städtische Klimaschutz-Förderrichtlinie |
| Laatzen | ja | ja | im Fördermittelkompass keins gelistet |
| Langenhagen | ja | ja | kein Zuschuss gelistet, kostenlose BürgerSolarBerater |
| Ronnenberg | ja | ja | bitte im Fördermittelkompass prüfen |
| Seelze | ja | ja | im Fördermittelkompass keins gelistet |
| Garbsen | nein | ja | Batteriespeicher-Programm |
| Isernhagen | nein | ja | kein kommunaler Zuschuss gelistet |
| übrige Kommunen der Region | nein | ja | bitte im Fördermittelkompass prüfen |
Stand der Tabelle ist der 18. Oktober 2026, geprüft im Fördermittelkompass unter dem Thema Photovoltaik.
So gehen Sie vor
- Gemeinde und Gebäude klären: Liegt das Haus im proKlima-Gebiet? Ist es ein Bestandsgebäude? Steht eine Dachsanierung an?
- Angebote einholen: Die Förderanträge verlangen ein qualifiziertes Angebot. Unterschreiben Sie es noch nicht.
- Anträge stellen: erst die Zuschüsse beantragen, dann beauftragen. Ob Sie die Bewilligung abwarten müssen oder auf eigenes Risiko früher beginnen dürfen, regelt jedes Programm selbst.
- Umsetzen lassen: Installation, Inbetriebnahme und Netzanmeldung übernehmen bei unseren Projekten in die Handwerksrolle eingetragene Partner-Meisterbetriebe.
- Nachweise einreichen: Schlussrechnung, Bestätigung des Netzbetreibers und Registrierung im Marktstammdatenregister fordert zum Beispiel proKlima für die Auszahlung.
Rupprecht Solar plant, berät und koordiniert. Wir prüfen gern, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Die Anträge stellen Sie als Eigentümer selbst, rechtlich verbindliche Auskünfte gibt nur der jeweilige Fördergeber.
Häufige Fragen
Kann ich proKlima und die Dach-Solar-Förderung der Region kombinieren?
Grundsätzlich lassen beide Programme andere Förderungen zu, die Summe darf die förderfähigen Kosten aber nicht übersteigen. Im Antrag der Region wird proKlima ausdrücklich als mögliche Drittmittel abgefragt. Klären Sie die Kombination vor dem Antrag mit beiden Stellen.
Ist der Höchstbetrag bei DachVollToll 1.000 oder 2.000 Euro?
In der proKlima-Richtlinie 2026 (Version 1.4) und auf der Programmseite stehen 100 Euro je kWp, höchstens 2.000 Euro je Wohngebäude. Der Betrag von 1.000 Euro gehört in der Richtlinie 2026 zum Bonus SolarMieterStrom. Ältere oder fremde Quellen können abweichende Werte nennen, maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie.
Was passiert mit proKlima nach dem 31. Oktober 2026?
Das Programm 2026 gilt bis längstens 31. Oktober 2026. Ein Programm für 2027 war am 18. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Wer 2026 noch fördern lassen will, muss den vollständigen Antrag vor diesem Datum einreichen.
Gibt es Förderung für einen Stromspeicher?
proKlima fördert den Speicher nicht einzeln, er ist aber Voraussetzung für den Bonus SolarEnergieManagement. Die Region schließt Speicher aus. In Garbsen gibt es ein städtisches Speicherprogramm mit begrenzten Plätzen. Mehr auf der Seite Stromspeicher nachrüsten.
Muss ich vor dem Antrag schon ein Angebot haben?
Ja. proKlima verlangt mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens, die Region ein Angebot mit Kosten und Modulfläche in Quadratmetern. Das Angebot holen Sie ein, unterschreiben es aber erst nach der Antragstellung.
Stand: 18.10.2026. Quellen: proKlima Richtlinie 2026, proKlima Allgemeine Förderbestimmungen, Dach-Solar-Richtlinie der Region Hannover, Förderrichtlinie PV auf großen Dächern, Bundesnetzagentur Fördersätze, Stadt Hemmingen, Stadt Garbsen.