Rupprecht SolarPhotovoltaik · Region Hannover

Photovoltaik für Mehrfamilienhaus und WEG

Auf Mehrfamilienhäusern liegt viel ungenutzte Dachfläche. Der Strom lässt sich auf mehrere Arten nutzen, jede mit eigenem Aufwand. Wir zeigen die Modelle, die Förderung in Hannover und die Stolpersteine offen.

Stand: · Leonardo Rupprecht

Drei Wege, den Solarstrom zu nutzen

Die Bundesnetzagentur unterscheidet bei Mehrparteiengebäuden im Wesentlichen zwischen Volleinspeisung und Modellen, bei denen die Bewohner den Strom direkt nutzen. Seit dem Solarpaket I gibt es dafür neben dem klassischen Mieterstrom die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Volleinspeisung

Der gesamte Strom geht ins Netz und wird mit dem erhöhten Satz für Volleinspeisung vergütet. Für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme von August bis Dezember 2026 sind das laut Bundesnetzagentur 12,22 Cent pro kWh bis 10 kWp und 10,24 Cent für den Anteil bis 100 kWp. Die Volleinspeisung muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden. Organisatorisch ist sie der einfachste Weg, die Bewohner haben aber keinen direkten Vorteil beim Strompreis.

Mieterstrom nach EEG

Ein Mieterstromanbieter, das kann der Eigentümer oder ein Dienstleister sein, liefert den Bewohnern Solarstrom vom Dach und zusätzlich den Reststrom aus dem Netz. Er übernimmt damit die Vollversorgung, wie enercity Netz erklärt. Für den im Haus gelieferten Strom gibt es den Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG. Bei Inbetriebnahme von August bis Dezember 2026 beträgt er laut Bundesnetzagentur 2,51 Cent pro kWh bis 10 kW, 2,33 Cent bis 40 kW und 1,57 Cent bis 1.000 kW. Überschüsse werden mit der regulären Einspeisevergütung vergütet. Die Bewohner sind nicht verpflichtet, teilzunehmen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung schließen die Bewohner mit dem Anlagenbetreiber einen Gebäudestromnutzungsvertrag. Der Solarstrom wird nach einem vereinbarten Aufteilungsschlüssel rechnerisch verteilt, viertelstündlich gemessen. Anders als beim Mieterstrom muss der Betreiber keine Vollversorgung sicherstellen: Jeder Haushalt behält für den Reststrom einen Lieferanten seiner Wahl. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann der Vertrag durch einen Beschluss nach dem Wohnungseigentumsgesetz ersetzt werden (§ 42b Abs. 6 EnWG).

Für Eigentümergemeinschaften ist das oft der passendere Weg, weil kein Energieversorger-Vertrag für das ganze Haus nötig ist.

Allgemeinstrom

Eine kleinere Anlage kann auch nur Treppenhauslicht, Aufzug oder Heizungspumpe versorgen. Das ist einfach umzusetzen, nutzt das Dach aber selten aus. Für den proKlima-Bonus SolarMieterStrom reicht ein reines Allgemeinstrom-Modell nicht.

Förderung in Hannover

  • proKlima Bonus SolarMieterStrom: 1.000 Euro je Gebäude mit 3 bis 20 Nutzeinheiten, wenn mit einer neuen, geförderten PV-Anlage Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umgesetzt wird. Dem Antrag ist das Messkonzept beizufügen, bei der Auszahlung ein Nachweis über den Strompreis für die Bewohner (proKlima).
  • proKlima DachVollToll: 100 Euro je kWp, höchstens 2.000 Euro, für bestehende Wohngebäude bei Vollbelegung des Daches.
  • proKlima PV-Lotse: 75 Prozent der Beratungskosten, höchstens 1.500 Euro je Mehrfamilienhaus. Die Beratung umfasst ausdrücklich Technik, Steuern und Recht sowie die Statik, auch für Mieterstrom und Gebäudeversorgung.
  • Region Hannover Dach-Solar: Wird das Dach gedämmt, können auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften die Dach-Solar-Förderung beantragen, bis zu 50.000 Euro je Wohngebäude.

proKlima gilt nur in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Anträge für 2026 sind bis 31. Oktober 2026 möglich, immer vor der Beauftragung. Alle Programme: Solarförderung in der Region Hannover.

Die Hürden offen genannt

Messkonzept und Netzbetreiber

Mieterstrom und Gebäudeversorgung brauchen ein Messkonzept, das der Netzbetreiber freigeben muss. enercity Netz, Netzbetreiber in der Stadt Hannover, weist auf seiner Seite darauf hin, dass Messkonzepte vor der Umsetzung freigegeben werden müssen. Wichtig, Stand 18. Oktober 2026: Wegen eines sehr hohen Anfragevolumens nimmt enercity Netz derzeit keine neuen Mieter- und Gebäudestromprojekte auf. Bereits eingegangene Anfragen werden weiter bearbeitet. Für Projekte im enercity-Netzgebiet heißt das: Zeit einplanen und vor allen Verträgen den aktuellen Stand beim Netzbetreiber erfragen.

Messtechnik und Abrechnung

Für die Gebäudeversorgung müssen die Strombezüge der teilnehmenden Haushalte viertelstündlich gemessen werden. Dazu kommt die jährliche Abrechnung nach Aufteilungsschlüssel. Beim Mieterstrom übernimmt der Anbieter zusätzlich die Pflichten eines Stromlieferanten. Beides ist Aufwand, der in die Wirtschaftlichkeit gehört.

Eigentümergemeinschaft und Mietverhältnisse

In einer WEG braucht es Beschlüsse über Anlage, Kosten und Nutzung. In vermieteten Häusern sollten Mietverträge und Nebenkostenabrechnung zum Modell passen. Pauschale Strommieten schließt proKlima ausdrücklich von der Förderung aus.

Steuern und Recht

Mit Mieterstrom oder Gebäudeversorgung können steuerliche Fragen entstehen, etwa zur Umsatzsteuer oder dazu, ob Einkünfte gewerblich werden. Das gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung. Der proKlima-PV-Lotse fördert eine Beratung dazu.

EEG-Entwurf 2027

Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, berät der Bundestag einen Entwurf, der die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen weitgehend abschaffen würde. Der Bundesrat kritisiert laut Deutschem Bundestag, dass der Entwurf eine gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regionalem Ökostrom ausbremse. Wie Volleinspeisung und Mieterstrom künftig behandelt werden, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Stand: 18. Oktober 2026, Entwurf noch nicht beschlossen. Mehr im Ratgeber EEG 2027.

PV-Pflicht bei Dachsanierung

Wird das Dach eines Mehrfamilienhauses umfassend erneuert, kann die niedersächsische PV-Pflicht greifen. Laut Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen kann eine Anlage dann zunächst als Volleinspeiseanlage betrieben werden, wenn Gebäudeversorgung oder Mieterstrom nicht praktikabel sind. Details im Ratgeber PV-Pflicht in Niedersachsen.

Unsere Rolle

Rupprecht Solar plant, berät und koordiniert: Dachfläche, Modellwahl, Abstimmung mit Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft, Förderanträge und Zeitplan. Installation, Messkonzept-Umsetzung, Abnahme und Netzanmeldung übernehmen in die Handwerksrolle eingetragene Partner-Meisterbetriebe. Für steuerliche und rechtliche Fragen verweisen wir auf Steuerberatung und Rechtsberatung. Gewerblich genutzte Gebäude finden Sie auf der Seite Gewerbe und Kommunen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und Gebäudeversorgung?

Beim Mieterstrom liefert ein Anbieter Solar- und Reststrom aus einer Hand und erhält dafür den Mieterstromzuschlag. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bekommen die Haushalte nur ihren Anteil am Solarstrom, den Reststrom beziehen sie weiter von ihrem eigenen Lieferanten.

Müssen alle Bewohner mitmachen?

Nein. Sowohl beim Mieterstrom als auch bei der Gebäudeversorgung ist die Teilnahme freiwillig. Je mehr Haushalte teilnehmen, desto mehr Solarstrom wird im Haus genutzt.

Lohnt sich Volleinspeisung im Mehrfamilienhaus?

Sie ist der einfachste Weg und wird höher vergütet als die Überschusseinspeisung. Ob Mieterstrom oder Gebäudeversorgung mehr bringen, hängt vom Verbrauch im Haus und vom Aufwand für Messung und Abrechnung ab. Das rechnen wir für Ihr Objekt durch.

Wie lange dauert ein solches Projekt?

Länger als beim Einfamilienhaus, weil Beschlüsse, Messkonzept und Netzbetreiber-Freigabe dazukommen. Im enercity-Netzgebiet kommt hinzu, dass neue Mieter- und Gebäudestromprojekte derzeit nicht angenommen werden. Einen Termin für die Inbetriebnahme können wir deshalb erst nach Klärung mit dem Netzbetreiber nennen.

Stand: 18.10.2026. Quellen: § 42b EnWG, Bundesnetzagentur: Fördersätze und Mieterstromzuschlag, Bundesnetzagentur: FAQ Solaranlagen, enercity Netz: Mieterstromanlagen, proKlima, Region Hannover: Dach-Solar-Richtlinie, Deutscher Bundestag.

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